Energieverkauf (ZEV, VZEV, LEG)

Was ist bei Energieüberschuss rentabler - Netzeinspeisung oder ZEV-Verkauf?

Ihre Anlage weist einen Energieüberschuss aus? Dann ist es unter Umständen interessanter, diesen Überschuss in einen privaten Zusammenschluss zu verkaufen, als in das öffentliche Netz einzuspeisen. Wir helfen Ihnen, Überschuss zu besten Preisen zu verkaufen.


Sie sind Immobilieninhaber und möchten den selber produzierten Strom verkaufen? Wenn Sie den Strom Ihrem Stromlieferanten einspeisen beträgt die Rückvergütung zwischen rund 0.07 CHF pro kWh bis 0.18 CHF pro kWh. Es varriert je nach Elektrizitätswerk stark.

Verkaufen Sie den Strom Ihren Mietern oder Nachbarn, so liegt der Erlös zwischen rund 0.20 CHF pro kWh bis 0.30 CHF pro kWh .


Mit dem Energiegesetz vom 01.01.2018 und der Revision 2024 wurden die Möglichkeiten geschaffen, den Strom den Mietern und Nachbarn zu verkaufen.


Dabei haben Sie folgende Möglichkeit:

  • Sie bilden ein ZEV und verkaufen den Strom innerhalb der Liegenschaft in der gleichen Parzelle. Hier bezahlt der Energieverkäufer keine Leitungsnutzungspreise, was sehr attraktiv ist.
  • Sie bilden ein VZEV und verkaufen den Strom innerhalb der Verteilkastenerschliessung, parzellübergreiffend, möglich ist das ab dem 01.01.2025. Hier bezahlt der Energieverkäufer keine Leitungsnutzungspreise, was sehr attraktiv ist.
  • Sie bilden ein LEG und verkaufen den Strom innerhalb eines Clusters, in der Regel innerhalb des Gemeindegebietes, möglich ist das ab dem 01.01.2026. Hier bezahlt der Energieverkäufer Leitungsnutzungspreise, was nur teilweise attraktiv ist.


Allerdings ist die Umsetzung nicht ganz einfach. Wir lösen das für Sie, von der Erstabklärung zur Kundenakquisition bis hin zu den ZEV Endkundenverträgen. Auch für das Messen und Verrechnen des Energieverbrauchs bieten wir Lösungen.


Was sind die Voraussetzungen für ein wirtschaftlicher Stromverbrauch?

  • Sie haben einen grossen Energieüberschuss.
  • Es gibt genügend Energieabnehmer, die keine Stromgrossmengenkonditionen haben.
  • Die Energieabnehmer verbrauchen viel Strom tagsüber.
  • Die Energieabnehmer sind gewillt, langjährige Abnehmervereinbarungen einzugehen.


Wir unterstützen bei:

  • Der Berechnung des Energieüberschusses.
  • Der Abklärung der Veteiltopografie.
  • Beim Privatvertrieb des Stromes inkl. dem Vertragswesen.
  • Der gesetzeskonformen Berechnung der Stromverbrauchspreise.
  • Dem Messen und Verrechnen (Inkasso) des Stromes.
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